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   RG, 02.01.1912 - II 358/11   

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https://dejure.org/1912,446
RG, 02.01.1912 - II 358/11 (https://dejure.org/1912,446)
RG, Entscheidung vom 02.01.1912 - II 358/11 (https://dejure.org/1912,446)
RG, Entscheidung vom 02. Januar 1912 - II 358/11 (https://dejure.org/1912,446)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist ein in Kenntnis der Verjährung formlos erklärter Verzicht auf die Wirkungen der Verjährung rechtsgültig? 2. Bedarf ein in Unkenntnis der Verjährung erfolgtes vertragsmäßiges Schuldanerkenntnis der Schriftform?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 78, 130
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 27.01.2015 - VI ZR 87/14

    Verjährung von Ansprüchen eines Verkehrsunfallverletzten gegen eine

    Denn ein Anerkenntnis kann mit verjährungsunterbrechender Wirkung (§ 208 BGB a.F., § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F.) nur innerhalb einer noch laufenden Verjährungsfrist abgegeben werden (vgl. RGZ 78, 130, 131; BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 141/13, aaO Rn. 15; BGH, Urteil vom 21. November 1996 - IX ZR 159/95, NJW 1997, 516, 517; vom 9. Oktober 1986 - I ZR 158/84, WRP 1987, 169; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Bearb. 2014, § 212 Rn. 32; Erman/Schmidt/Schmidt-Räntsch, BGB, 14. Aufl., § 212 Rn. 9 mwN).
  • OLG Brandenburg, 14.09.2021 - 3 U 136/20

    Umfang der Auskunftsrechte des Pflichtteilsberechtigten

    Einer Willenserklärung bedarf es bei alledem nicht (RGZ 78, 130 (132); BGHZ 95, 76 = NJW 1985, 2945; BGH NJW 1988, 254 f.; NJW-RR 1994, 373; insbesondere braucht das Anerkenntnis im Gegensatz zum Schuldanerkenntnis i.S.d. § 781 BGB keinen Bindungswillen des Schuldners kundzugeben (RGZ 73, 131, 132).
  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84

    Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch

    Soweit die Revisionserwiderung demgegenüber meint, daß die Verjährung durch die als Anerkennung des Unterlassungsanspruchs zu wertende Rücknahme der Berufung im einstweiligen Verfügungsverfahren unterbrochen worden sei, übersieht sie, daß im Zeitpunkt dieser Rücknahme (12. August 1982) die Verjährung des Anspruchs bereits mehrere Monate vollendet gewesen war und daß ein nach Ablauf der Verjährungsfrist abgegebenes Anerkenntnis - das Vorliegen eines solchen unterstellt - die Verjährung nicht mehr unterbrechen kann (RGZ 78, 130, 131; MünchKomm/v. Feldmann, § 208 BGB, Rdn. 1; Staudinger/Dilcher, 12. Aufl., § 208 BGB, Rdn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.1995 - 7 U 129/94

    Anwaltshaftung, Verjährung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen

    Eine Unterbrechung nach Vollendung der Verjährung ist nämlich ausgeschlossen (vgl. hierzu nur RGZ 78, 130; BGH VersR 1967, 1092; BGH NJW-RR 1987, 289).
  • BGH, 20.01.1955 - II ZR 108/54

    Rechtsmittel

    Ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung würde im übrigen auch voraussetzen, daß sich die Beklagte bei ihrer Erklärung der schon eingetretenen oder doch möglicherweise vollendeten Verjährung bewußt gewesen wäre (RGZ 78, 130).
  • BGH, 27.06.1990 - IV ZR 115/89

    Unterbrechung der Verjährung durch Erteilung einer Auskunft im Bewußtsein eines

    Die Unterbrechung der Verjährung durch ein nach ihrer Vollendung erteiltes Schuldanerkenntnis ist aber begrifflich ausgeschlossen (RGZ 78, 130, 131).
  • BGH, 18.12.1985 - IVa ZR 103/84

    Schadenersatz bei Schlechterfüllung eines Steuerberatervertrages - Versäumen der

    Das vertragsmäßige Anerkenntnis ist zu unterscheiden von der nur tatsächlichen Anerkennung gemäß § 208 BGB (RGZ 78, 130 und 163 jeweils mit der Darstellung der Entstehungsgeschichte; Staudinger/Dilcher, 12. Aufl. § 222 Rdn. 6) und auch von einem Verzicht auf die Verjährungseinrede.

    Dem vertragsmäßigen Anerkenntnis gegenüber kann die bereits eingetretene Verjährung auch dann keine Wirkung entfalten, wenn deren Vollendung dem Anerkennenden im Zeitpunkt seiner Erklärung unbekannt gewesen ist, § 222 Abs. 2 Satz 2 BGB (RGZ 78, 130, 132; RG WarnRspr 1919 Nr. 25; Staudinger/Dilcher, 12. Aufl. § 222 Rdn. 6; RGRK/Johannsen, 12. Aufl. § 222 Rdn. 9).

  • OLG Karlsruhe, 29.09.2008 - 1 U 51/08

    Verjährungshemmung durch Stillhalteabkommen

    Ein "Anerkenntnis" in diesem Sinne erforderte kein deklaratorisches oder gar konstitutives Schuldanerkenntnis (vgl. Staudinger/Peters, a.a.O., § 208, Rn. 5), sogar nicht einmal eine rechtsgeschäftliche Erklärung, sondern lediglich ein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Wissen vom Bestehen des Anspruchs unzweideutig ergibt (vgl. RGZ 72, 131; 78, 130/2; BGHZ 58, 103/104; NJW-RR 1994, 373; Soergel/Niedenführ, BGB, 13. Aufl. 1999, § 208, Rn. 6; Staudinger/Peters, a.a.O., Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1982 - 10 U 49/82

    Haftpflichtschaden auf Grund positiver Verletzung eines Mietvertrages; Haftung

    Auf die Verjährungseinrede kann auch nach Ablauf der Verjährungsfrist formlos verzichtet werden (RGZ 78 130; BGH VersR 1972 394; BGH NJW 1973 1619).
  • BGH, 13.10.1960 - II ZR 75/59

    Übergang einer Forderung auf Grund des Erlasses eines Überleitungsbescheides bei

    War die Verjährung vollendet, so stand es der Beklagten frei, auf die Einrede der Verjährung einseitig zu verzichten (RGZ 78, 130; BGB RGRK, 11. Aufl. § 222 Anm. 4; Enneccerus-Nipperdey, Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts, 15. Aufl. § 237 II 2) oder den Verzicht zum Gegenstand eines Vertrages mit dem gegenwärtigen oder auch dem etwaigen künftigen Gläubiger der Forderung zu machen.
  • OLG Nürnberg, 01.12.1981 - 7 UF 693/81
  • BGH, 26.06.1962 - VI ZR 140/61

    Verzicht auf Einrede der Verjährung nach Ablauf der Verjährungsfrist

  • BAG, 04.06.1980 - 5 AZR 82/78
  • BGH, 28.10.1971 - VII ZR 73/71

    Verjährung von Ansprüchen gegen einen geschäftsunfähigen Rechtsanwalt bei

  • BGH, 15.06.1965 - V ZR 24/63

    Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs wegen Irrtums; Aufwendungsersatz und

  • BFH, 24.11.1982 - I R 29/81
  • BGH, 21.01.1960 - VIII ZR 33/59

    Rechtsmittel

  • OLG München, 29.11.1977 - 25 U 2036/77

    Inanspruchnahme wegen eines Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung aus

  • BGH, 06.03.1963 - VIII ZR 8/62
  • BGH, 19.12.1952 - V ZR 17/52

    Rechtsmittel

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